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Jugendfeuerwehr Naumburg
Wahl Jugendfeuerwehrausschuss
Gebäudebrand 2019

Letzter Einsatz

F001 - Kleinbrand
F1 Müllbehälter/
12.05.2024 um 20:32 Uhr
Wenzelsring, 06618 Naumburg (Saale)

Aus- und Fortbildung

Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Lehrgänge der Feuerwehr Naumburg und über Lehrgänge im Rahmen der Kreisausbildung, welche durch die Feuerwehr Naumburg durchgeführt werden.

An unserem Standort wird einmal jährlich die Truppmannausbildung Teil 1 für die Feuerwehranwärter der Stadt Naumburg durchgeführt.

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Außerdem unterstützen wir die Kreisausbildung des Burgenlandkreises in folgenden Bereichen:

  • Atemschutzgeräteträger ( in der FTZ Naumburg )
  • Atemschutz-Übungsanlage ( in der FTZ Naumburg )
  • Fortbildung Sprechfunker "Digitalfunk"
  • Maschinist für Löschfahrzeuge
  • Sprechfunker im Analog- und Digitalfunk der BOS
  • Technische Hilfeleistung ( am Standort Naumburg + Stößen )

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Freie Lehrgangsplätze:

Hier finden Sie freie Lehrgangsplätze für die Aus-und Fortbildungen der Feuerwehren auf Kreisebene im Burgenlandkreis.

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Hier finden Sie freie Lehrgangsplätze für die Aus-und Fortbildungen der Feuerwehren auf  Landesebene am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge.

 

Waldbrandgefahr Stufen

Hinweise zum Verhalten bei festgelegten Waldbrandgefahrenstufen:

Der Kreiswaldbrandschutzbeauftragte legt vom 01. März bis zum 30. September auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe fest.


Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen:

1 – sehr geringe Waldbrandgefahr                                                                                                       

2 – geringe Waldbrandgefahr

3 – mittlere Waldbrandgefahr

4 – hohe Waldbrandgefahr

5 – sehr hohe Waldbrandgefahr


Was kann ich als Waldbesucher tun?

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten,
  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Quelle: Landeszentrum Wald

 

 

 


Info über den Graslandfeuer-Index :
Der Grasland-Feuerindex beschreibt die Feuergefährdung offenen, nicht abgeschatteten Geländes mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Hilfsweise kann der Grasland-Feuerindex auch angewandt werden auf gelbreife Getreidefelder bzw. Stoppelfelder. Die Berechnungen werden nur während der Feuersaison aktualisiert.
Info über den Waldbrandgefahren-Index :
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen; verwendet werden Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge, sowie die kurz- und langwellige Strahlung der Atmosphäre. Die Modellausgabe des WBI erfolgt in den Stufen 1 – 5 (sehr geringe bis sehr hohe Gefahr), wobei auf den Maximalwert des Zeitraums 12 – 18 UTC zurückgegriffen wird.
www.dwd.de

 

 

Unwetterwarnungen

Wetterwarnung für Burgenlandkreis :
Es ist zur Zeit keine Warnung aktiv.
0 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 18.05.2024 - 08:51 Uhr

Verbrennen von Gartenabfällen

Ab dem 01.03.2019 ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis wieder erlaubt. Hierfür finden Sie hier ein Paar Sicherheitshinweise und Informationen.

  • Es dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden, um eine Rauchentwicklung zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind und schlechtem Wetter muss das Verbrennen umgehend unterbrochen bzw. unterlassen werden.
  • Es muss immer eine erwachsene Aufsichtsperson während des Verbrennens vor Ort sein.
  • Es darf kein Unrat, Hausmüll, Bauholz und ähnliches verbrannt werden.
  • Es gelten die zeitichen Regelungen der Verbrennungsverordnung BLK.
  • In der Stadt Naumburg darf nicht verbrannt werden, Regelungen für die Ortsteile entnehmen Sie bitte der aktuellen Verbrennungsverordnung.
  • Bei Nichteinhaltung der Verbrennungsverordnung bzw. Verstößen dagegen, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 €. ( §6 Abs. 2 VerBrVO BLK )

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Burgenlandkreises.


Ab 01.04.2019 ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis dann nicht mehr erlaubt. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt dann die Standorte unter folgendem Link: http://www.awsas.de/index.php/gruen-u-astschnitt.html